Inhalt
Wie entsteht LPG Autogas?
In der Raffinerie wird Rohöl in der atmosphärischen Destillation für die weitere Veredelung in Gas, Rohbenzin, Mitteldestillate und atmosphärische Rückstände vorsortiert - hier werden die Kohlenwasserstoffe nach Molekülgröße geordnet (Fraktion).
Die Destillate müssen anschließend durch künstliche Verarbeitungsprozesse weiter veredelt werden: größere Kohlenwasserstoffe werden in kleinere aufgespaltet (Cracken) und bestimmte Moleküle umgebaut (Reformieren). In der Raffination werden die Kohlenwasserstoffe noch von unerwünschten Bestandteilen gereinigt.
Das qualitativ hochwertige LPG Autogas entsteht also durch weitere Veredelung der Kohlenwasserstoffe in mehreren Verarbeitungsprozessen. LPG Autogas ist damit eines der reinsten und saubersten Produkte der Erdölraffination.
Kann ich mein Fahrzeug umrüsten?
Eine Umrüstung der PKW auf LPG Autogas ist relativ unkompliziert. Fast jedes Fahrzeug mit Benzinmotor kann von ca. 1.500 bis 2.800 Euro umgebaut werden. Das Leergewicht einer LPG-Anlage beträgt nur etwa 25 kg. Der Tank findet seinen Platz entweder in der Reserveradmulde (40 bis 85 Liter, das Reserverad wird dann durch ein Pannenset ersetzt) und/oder im Kofferraum (60 bis 200 Liter). Die Reichweite beträgt je nach Verbrauch ca. 400 km bis 1.000 km. Beim Umbau bleibt der Benzintank erhalten, so dass das Fahrzeug wahlweise mit Benzin oder Flüssiggas betrieben werden kann. Das Umschalten zwischen Benzin- und Flüssiggasbetrieb kann auch während der Fahrt erfolgen. Mit dem Einbau ist also auch eine erhebliche Reichweitenerhöhung verbunden, sofern auch noch entsprechend Benzin mitgeführt wird.
Kann ich LPG bei AVIA tanken?
Natürlich! AVIA liefert LPG Autogas gemäß der Norm DIN EN 589. Das gibt Ihnen die Garantie für gleichbleibende Qualität und damit die Gewähr für eine einwandfreie Verbrennung und den optimalen Einsatz. Hier finden Sie AVIA-Stationen, an denen Sie bereits heute LPG Autogas tanken können (bitte LPG Autogas bei der Suche anklicken). Das Netz an Stationen wird nach und nach weiter ausgebaut.
Und noch etwas:
In Tief -und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch Hinweise wie „Einstellverbot von Gasfahrzeugen“. Dieses wurde jedoch in der so genannten „Garagenverordnung“ der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben. Unabhängig davon stellt das „Hausrecht“ jedoch jedem Garagenbesitzer bzw. -betreiber frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht (ggf. sollte man hier auf die Neufassung der „Garagenverordnung“ hinweisen).
Suche