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E10 ist nach der 10. BImSchV, die das Kabinett am 11.02.2009 endgültig beschlossen hat, als Kraftstoff zurzeit nicht zugelassen.
Dies geschah, obwohl …
- am 13. Januar 2009 der DIN-Ausschuss die nationale Norm für E10 beschlossen hat. Die Norm tritt mit Veröffentlichung, voraussichtlich am 1. März 2009, in Kraft.
- ein Großteil der Fahrzeuge auf den deutschen Strassen E10 tanken kann, wie die Freigaben der Automobilindustrie erkennen lassen ca. 30 Mio).
- am 17. Dezember 2008 zwischen Rat, Parlament und Kommission die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie beschlossen wurde. Diese sieht die Einführung von E10 verpflichtend in allen Mitgliedsstaaten bis 2010 vor.
- der Bundesrat anlässlich der Befassung mit der 10. BImSchV am 18.12.2008 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert hat, E10 auf freiwilliger Basis (nicht als Pflichtquote) zuzulassen. Das war immer die Forderung des Mineralölmittelstandes.
Ziel der AVIA ist es weiterhin, sich für die Einführung dieses Kraftstoffes stark zu machen, obwohl
- Behauptungen, durch E10 würde E5 als Standardangebot verdrängt, sind schlichtweg falsch. Der Mineralöl-Mittelstand will E10 zusätzlich und freiwillig anbieten. Selbstverständlich bleibt E5 flächendeckend Standardangebot.
- die Mineralölindustrie E10 bekämpft und gegen Bioethanol Front macht. Hintergrund hierfür dürfte die Überflussproduktion von Benzin in den Raffinerien sein.
- Behauptungen, durch E10 würden natürliche Lebensräume gefährdet, völlig irreführend sind. Tatsache ist, dass durch die freiwillige Einführung von E10 in Deutschland rund 300.000 t Ethanol benötigt würden. Die Produktionskapazitäten in Deutschland wie in der EU von 900.000 t bzw. 4,1 Mio. t reichen völlig aus. Dies gilt auch für die notwendige heimische Biomasse (Weizen, Roggen, Gerste, Zuckerrüben). Hier gibt es keinerlei Nachhaltigkeitsprobleme. Wichtig ist zu beachten, dass im Getreidesektor zunehmende Überproduktionen bestehen: in 2008 EU-weit rd. 60 Mio. t Getreideüberproduktion. In Deutschland haben wir bei Roggen allein 1,5 Mio. t Überproduktion. Diese Menge würde für eine E10-Produktion von 300.000 t ausreichend sein.
- Behauptungen, E10 bringe keine CO2-Minderungen, falsch sind. Dazu hat das ifeu-Institut erst kürzlich ein Gutachten erstellt. Mit bis zu 80% CO2-Minderung auf Basis heimischer Biomasse werden die von der EU geforderten Mindestanforderungen von 35% weit überschritten.
Fazit:
Die AVIA wird sich auch weiterhin im Sinne der Umwelt, der Versorgungssicherheit und der Aufrechterhaltung des Wettbewerbes für den Einsatz von alternativen und regenerativen Energien einsetzen.
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