BAFA: Heizungstausch beim Heizen mit Erneuerbaren Energien bereits nach Antragstellung möglich

BAFA: Heizungstausch beim Heizen mit Erneuerbaren Energien bereits nach Antragstellung möglich

01.04.2020

BAFA: Heizungstausch beim Heizen mit Erneuerbaren Energien bereits nach Antragstellung möglichProfitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen, stellen Sie über das elektronische Antragsformular einen Antrag. Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, steht es Ihnen frei mit der geplanten Maßnahme zu beginnen.

Quelle: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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