Wechsel leicht gemacht – wir übernehmen den Rest
Wir erledigen Kündigung und Ummeldung für Sie.
Die Versorgung bleibt lückenlos bestehen.
Keine technischen Änderungen notwendig.
Stromwissen kompakt:
FAQs und Wechseltipps
Selbstverständlich, wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben. Andernfalls können Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung Preisvergleiche verlangen und damit einen Wechsel anregen.
Der Wechsel von Ihrem bisherigen Stromanbieter zu AVIA Strom ist denkbar einfach. Wir übernehmen alle Formalitäten kostenlos, zuverlässig und ohne Risiko für Sie. Bitte halten Sie zur Anmeldung lediglich die Daten Ihrer letzten Stromabrechnung bereit. Mehr ist nicht notwendig.
Wenn Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie dies vor Ihrem Einzug tun. Sobald Sie in Ihrer neuen Wohnung Strom beziehen, kommt automatisch ein Vertrag zum Standardtarif zwischen Ihnen und dem örtlichen Stromversorger zustande. In diesem Fall müssten Sie die in dem Standardvertrag geregelte Vertragslaufzeit abwarten, bevor Ihnen ein Wechsel des Versorgers möglich ist.
Sobald uns Ihr Wechselauftrag vorliegt, kündigen wir für Sie Ihren bisherigen Versorger. Die Stromversorgung läuft während der Umstellung selbstverständlich ohne Unterbrechung weiter.
Unser Service für Sie:
Wir erledigen alle Formalitäten
Wir garantieren eine durchgängige Versorgung
Wir müssen keine technischen Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen
In der Regel steht jedem Stromkunden das Recht zu, den Stromanbieter zu wechseln, wenn dieser eine Preiserhöhung (oder -senkung) vornimmt. Ihr Stromanbieter muss Sie über die Preisanpassung mit vier Wochen Vorlaufzeit informieren. Unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit können Sie Ihren Stromvertrag in diesem Fall bis zum Vortag des Inkrafttretens des neuen Preises ausüben. Dieses Recht können Sie selbstverständlich nutzen.
Wenn Ihr bisheriger Versorger die Strompreise erhöht, ist das sehr ärgerlich. Doch Sie können in diesem Fall den Stromanbieter wechseln, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der gesetzlichen Frist bis zum Vortag des Inkrafttretens des neuen Preises zu kündigen. Das heißt: Sie können auch dann Ihren Vertrag kündigen, wenn dieser noch länger läuft oder Sie die Kündigungsfrist versäumt haben. Sie brauchen sich nur auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 3 EnWG berufen.
Wenn Sie von einer Strompreiserhöhung betroffen sind und Ihren Stromanbieter wechseln möchten, informieren Sie sich zunächst am Markt. Durch das Sonderkündigungsrecht haben Sie die Möglichkeit auch kurzfristig zu AVIA zu wechseln.
Hier finden Sie unsere ausführlichen Rechnungserklärer – ausführlich & Schritt für Schritt
Zur RechnungserklärungSchade, dass Sie Ihren AVIA Stromvertrag kündigen möchten. Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung, die besser zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passt. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich.
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